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Ausbildung / Informationen zur Ausbildung

Die Ausbildung zum Segelflugzeugführer Privatpilotenlizenz (PPL-C) im Luftsportverein Aichach

Die Segelflugausbildung dauert beim LSV Aichach in der Regel zwischen zweieinhalb bis drei Jahre, je nach Engagement des Flugschülers. Um jedoch eine gewisse Kontinuität in der Ausbildung zu gewährleisten, ist es ratsam, während dieser Ausbildungszeit möglichst häufig und regelmäßig am Flugbetrieb teilzunehmen.
Nach Abgabe notwendiger Unterlagen an den Verein kann sofort mit der Ausbildung begonnen werden. Diese gliedert sich in folgende Teilabschnitte:

Praktische Flugausbildung:
Die praktische Ausbildung beinhaltet folgende Ausbildungsabschnitte



Ausbildungsabschnitt 1:
Vermittelt werden die grundlegende Kenntnisse des Fliegens, angefangen vom Verhalten auf dem Flugplatz über Umgang mit Luftfahrtgerät bis hin zur eigenständigen Landung, welche neben umsichtigem Fliegen und dem Start wohl das schwierigste in der Fliegerei ist und die längste Zeit der Ausbildung in Anspruch nimmt. Mit der bestandenen A-Prüfung - nach etwa 60 Starts mit Lehrer - ist der Flugschüler berechtigt, mit Erlaubnis Alleinflüge in unmittelbarer Nähe des Flugplatzes durchzuführen, während er ständig in Funk- und optischem Kontakt mit einem Fluglehrer am Boden steht.

  • Bodeneinweisung:
  • Transport und Montage eines Segelflugzeugs
  • Überprüfung nach Klarliste vor dem ersten Start
  • Vorraussetzung für den Flugbetrieb, Verhalten auf dem Flugplatz
  • Handhabung des Rettungsfallschirms, Einweisung in den Haubennotabwurf
  • Der Startvorgang (wahlweise):
  • Windenstart, Verhalten bei Startunterbrechung und Seilriss
  • Flugzeugschleppstart, Verhalten in besonderen Fällen
  • Während des Fluges:
  • Wirkung und Bedienung der Ruder, Geradeausflug, Rollübung
  • Kurvenflug mit 20° bis 30° Querneigung
  • Langsamflug, Überziehen im Geradeaus- und Kurvenflug, Trudeln
    Platzrunde und Landeeinteilung, Luftraumbeobachtung
  • Die Landung:
  • Besondere Fälle beim Landeanflug, Landung aus ungewohnter Position
  • A-Prüfung: 3 Platzrunden im Alleinflug


Ausbildungsabschnitt 2:
Es schließen sich weitere Übungen mit Lehrern an und nach bestandener B-Prüfung erfolgt eine Umschulung auf unseren Holz-Einsitzer, eine Ka 6CR. Erkennen die Fluglehrer eine gewisse Souveränität des Flugschülers im Umgang mit den Flugzeugen, kann die praktische C-Prüfung in
Angriff genommen werden.

  • Übungsflüge im Alleinflug
  • Kreisflüge stationär mit 30° bis 45° Querneigung, Kurvenwechsel
    Schnellflug beim Geradeausflug
  • Seitengleitflug (Slip)
  • Kreisflüge mit wechselnder Drehgeschwindigkeit, Querneigung und Längsneigung
  • B-Prüfung: 3 Alleinflüge, Kurvenwechsel, Rollen um die Längsachse, Ziellandung
  • Anfliegen der Thermik, Zentrieren, Sollfahrt
  • Einstieg in die Thermik, gemeinsames Kreisfliegen
  • Überprüfung Grenzflugzustände mit Lehrer
  • Umschulung auf weitere Segelflugzeugmuster (z.B. Ka 6 CR)
  • 30-Minuten-Segelflug im Alleinflug
  • C-Prüfung: 3 Alleinflüge, Kurvenwechsel, Slip, Hochgezogene Fahrtkurve
  • 3 Flüge mit Lehrern mit Landeanflug aus ungewohnter Position Praktische Einweisung in besondere Flugzustände, Unfälle und Notfälle

 

 

Ausbildungsabschnitt 3:

  • Navigationseinweisung
  • Meteorologische Streckenflugeinweisung mit Lehrer
  • 3 Starts und Landungen auf einem fremden Fluglatz
  • Praktische Überprüfung der Streckenflugreife:
  • Zielrückkehrflüge allein (mit Flugauftrag)
  • Übungsflüge (mit Flugauftrag)
  • Vorbereitung und Durchführung eines 50-km-Streckenfluges (erst möglich nach bestandener
    theoretischer PPL-C-Prüfung, siehe unten)


Theoretischer Unterricht:
Es wird darauf geachtet, dass Theorie und Praxis auf gleichem Niveau stehen, d.h. man darf die praktischen Teilprüfungen erst fliegen, wenn der dazugehörige theoretische Teil bestanden wurde, was in kleineren vereinsinternen Multiple-Choice-Tests geprüft wird. Der Theorieunterricht wird
hauptsächlich in den Wintermonaten Januar bis Mitte März durchgeführt und umfasst eine Reihe Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:

  • Luftrecht
  • Technik
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Funksprechzeugnis BZF II (separater Lehrgang)

 


Theorieprüfung / Streckenflug-Ausbildung:
Bis zur Anmeldung zur theoretischen PPL-C-Prüfung, der abschließenden amtlichen Prüfung, müssen etwa 60 Theoriestunden und 30 Flugstunden, 15 davon ohne Lehrer, im Ausbildungsnachweis bestätigt werden. Nach der bestandenen PPL-C-Theorieprüfung wird der letzte Teil der Ausbildung begonnen. Ein Überlandflug von mindestens 50 km, zu dem das Funksprechzeugnis erforderlich ist. Der 50 km Streckenflug im Alleinflug kann ersetzt werden, durch einen Überlandflug mit Fluglehrer, jedoch über eine Flugstrecke von 100 km. Jeweils einer der beiden o.g. Flüge muss innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Theoroeprüfung durchgeführt werden. Nach der abschließenden praktischen PPL-C-Prüfung, bei der man 3 Flüge mit einem amtlichen Prüfer absolvieren muss, ist die Ausbildung beendet.

 


Umschulung zum Motorseglerpiloten ( RMS/TMG )
Der LSV Aichach bietet darüber hinaus die Möglichkeit an, nach Erhalt des PPL-C die Klassenbeberechtigung Reisemotorsegler ( RMG / TMG ) zu erwerben. Voraussetzung für die Umschulung auf den Motorsegler ist die zuvor erworbene Segelfluglizenz PPL-C.


Schlussbetrachtung:

Umsicht und die Fähigkeit, eigenverantwortlich zu handeln, sind Grundvoraussetzungen für einen guten Piloten. Draufgänger oder Helden sind hier fehl am Platz.