Ausbildung > Motorseglerschein
Die Ausbildung zur Privatpilotenlizenz (PPL nach JAR FCL) auf Reisemotorsegler (TMG)
Das Motorflugzeug ist heutzutage ein attraktives Sportgerät. Entsprechend vielfältig sind die Nutzungsmöglichkeiten.
Die sportliche Seite wird bestimmt durch nationale und internationale Wettbewerbe im Kunst-, Rallye- und Präzisionsflug, dazu kommen z.B. Navigations- und Zuverlässigkeitsprüfungen. Sternflüge und Flugwanderungen sind weitere sportliche Ausprägungen neben dem oft praktischen Nutzen des Motorfliegens eine größere Entfernung schnell, bequem und ohne Stau zu überbrücken.
Die Ausbildung kann mit dem 16 Lebensjahr begonnen werden. Den Abschluß bildet die Prüfung zum Erwerb der Privatpiloten-Lizenz für Motorflug. Wer bereits einen Schein für Segelflug besitzt, kann einen Teil der Ausbildungsstunden erlassen bekommen.
Vorasusetzungen
- Ausbildungsbeginn: ab 16 Jahre
- Tauglichkeitszeugnis: Klasse 2
- erf. Flugzeit: mindestens 45 Stunden
theoretische Ausbildung
erfolgt parallel zur praktischen Ausbildung z.B.:
- Allgemeine Flugzeugkunde
- Aerodynamik
- Navigation
- Meteorologie
- Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
- Verhalten in besonderen Fällen
- Funksprechausbildung
Anzahl von Theoriestunden sind nicht vorgeschrieben.
praktische Ausbildung
- 25 Flugstunden mit Fluglehrer
- 10 Flugstunden im Alleinflug und unter Aufsicht eines Fluglehrers.
- An- und Abflüge zu/von kontrollierten Flugplätzen.
- darüber hinaus 5 Stunden Streckenflug, bestehend aus:
a) ein Navigations-Streckenflug von mehr als 270 km mit Fluglehrer,
Zwischenlandung auf einem mindestens 100 km entfernten Flugplatz
sowie eine weitere Zwischenlandung.
b) ein zweiter NAV-Streckenflug von mehr als 270 km im Alleinflug.
- Einweisung in Funknavigation
- Einweisung in besondere Flugzustände.
Prüfungen
Theoretische Prüfung in den vorgenannten Fächern.
Praktische Prüfung.
Aushändigung der Lizenz erfolgt frühestens mit 17 Jahren
Gültigkeit / Verlängerung
- Lizenz wird für 5 Jahre ausgestellt.
- Die jeweilige Klassenberechtigung (TMG/SEP) gilt jeweils 2 Jahre und wird verlängert, wenn folgende Bedingungen innerhalb der letzten 12 Monaten vor Ablauf vorliegen:
12 Flugstunden auf TMG, SEP od. UL
1-stündiger Übungsflug mit Fluglehrer. Nachweis erfolgt im Flugbuch und in der Lizenz.
Gültiges Flugtauglichkeitszeugnis
