Unser Flugplatz ist PPR und benutzbar für Segelflugzeuge, UL sowie am Platz stationierte Motorsegler bzw. Schleppmaschinen.
Das Segelfluggelände ist nach § 54 zugelassen. Das heißt, dass Motorsegler und Motorflugzeuge zum Zweck des Flugzeugschlepps ohne spezielle Außenlandegenehmigung des Luftamtes kommen können. Lediglich eine Anmeldung beim LSV Aichach selbst ist vorher notwendig, da wir keine festen Betriebszeiten haben (entspricht PPR).
Treibstoff können wir leider nicht verkaufen.
Eine Unterstellmöglichkeit für fremde Maschinen ist nicht gegeben.
Lage
N 48°28,328’ – E 11°08,138’
AICHACH Radio 122,305 MHz
Flugplatz Telefon 08251/3813 (nur bei Flugbetrieb)
ELEV 1440 ft / 436 m
Piste 02 / 20 (zur Vermeidung von Verwechslungen allerdings als 36 / 18 bezeichnet!)
580 * 30 m Grasbahn mit asphaltiertem Anrollstreifen 270 * 5 m
Für Motorflug bitte bevorzugt die Ost-Platzrunde nutzen, da im Westen mit Segelflugverkehr zu rechnen ist.
Es sei denn, der Wind erfordert es anders, ist die aktive Piste zur Landung vorzugsweise die 18.
Bei Landungen außerhalb des normalen Flugbetriebs (PPR), ist darauf zu achten, dass die Schranke geschlossen ist – eine Zufahrtsstraße kreuzt die Piste an deren südlichen Schwelle – ansonsten muss die Landung kurz erfolgen, sodass das Stoppen noch vor Erreichen dieser Kreuzung möglich ist.